Lebensraum & kulturelles Erbe
WINTERSCHNITT 2024
Wann darf wer Bäume schneiden?
Der Pflegeschnitt ist ganzjährig erlaubt. Grundsätzlich dürfen nur Eigentümer, Pächter oder berechtigte Personen Bäume beschneiden oder andere Pflegemaßnahmen durchführen. Die Pflegemaßnahmen im Rahmen unsere Förderprogramms erfolgen ausschließlich an Bäumen, zu denen wir eine unterzeichnete Nutzungsvereinbarung (Link zum Download) haben. Darin vereinbaren wir Nutzungsrechte, Haftung, Kosten, Pflückrechte, Datennutzung und alles weitere.
Misteln bedrohen die Streuobstwiesen
Mistelsamen werden von Vögeln durch Ausscheidungen übertragen und wachsen auf Bäumen als Schmarotzer. Sie nehmen dem Baum Kraft und wertvolle Stoffe, bei starkem und lange anhaltendem Mistelbefall stirbt der Baum. In den Kotteme Streuobstwiesen sind mehr als zwei Drittel der Bäume von Misteln befallen. Manche Mistel erreicht dabei einen rundlichen Umfang von weit über 100 Centimetern und kann dabei über 10 Kilogramm wiegen. Im Gegensatz zu vielen Gebieten in Deutschland sind in den Kotteme Streuobstwiesen auch Birnbäume von Misteln befallen. Die fachgerechte Entfernung der Misteln kann das Leben der Bäume verlängern. In der Regel schneidet man Äste mit Misteln je nach Größe der Misteln bis zu 50 Centimeter vor der Mistel ab. Handelt es sich aber um tragende wichtige Äste, kann man auch nur die Mistel entfernen, die dann aber in den Folgejahren wieder austreiben wird.
Hier finden Sie einen sehr interessanten Artikel im Blick Aktuell - geschrieben von unserem Mitglied C. Vanberg (Link zur PDF).
Wer darf Misteln
entfernen?
Die Mistel steht nicht in der Bundesartenschutzverordnung und damit in Rheinland-Pfalz nicht unter Naturschutz! Eigentümer oder Pächter von Bäumen dürfen somit Misteln schneiden. Wir vereinbaren in unseren Nutzungsverträgen mit Eigentümern und Pächtern die Entfernung der Misteln und deren Weiterverwendung.
Verwendung in
der Pharmazie
Wir arbeiten seit 2019 mit der Firma Heilkräuter Gorges im Hunsrück zusammen, denen wir immer wieder Mistelblüten zur Verfügung stellen, die wir im Rahmen der Schnittmaßnahmen an den Obstbäumen ernten können.